Unter dem Namen
„Sterbekasse der Werksangehörigen der VEW“
wurde am 1. Juli 1954 mit dem Sitz in Dortmund eine Sterbekasse errichtet.
Die Sterbekasse hat den Zweck, beim Tode eines Mitgliedes eine einmalige Beihilfe (Sterbegeld) zur Bestreitung der durch den Sterbefall entstehenden Kosten zu gewähren.
Die Sterbekasse ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBI. 1993 I S.2).